Reifenschaukel auf der Adlerwiese wieder aufstellen!
Im November 2011 wurde die beliebte Reifenschaukel auf der Adlerwiese abgebaut. Gerade der Standort etwas Abseits des Kleinkinderspielplatzes "Adlerwiese" machte den Standort der Reifenschaukel auch für ältere Kinder attraktiv.
Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, die Reifenschuekl in ähnlicher Form am bisherigen Standort wieder aufzubauen.
Eine Ergänzung des voll ausgestatteten Kleinkinderspielplatzes Adlerwiese um eine Standardschaukel ist kein adäquater Ersatz.
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Rigides Abschleppen in der Heinrich-Lübke-Siedlung?
Anwohner berichten, dass die ABG einem Anschleppunternehmen die Vollmacht gegeben hat im Bereich der Heinrich-Lübke-Siedlung parkende Autos abzuschleppen. Offensichtlich macht das Unternehmen, zum eigenen Vorteil, von dieser Vollmacht sehr rigiden Gebrauch und soll gängige Vorschriften umgehen.
Es steht außer Frage, dass die ABG aufgrund der Bauarbeiten den Verkehrsfluss der Baufahrzeuge sichern muss und daher auch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen möglich sein müssen. Gleichzeitig müssen die Bewohner der Siedlung, die durch die Baumaßnahmen schon sehr beeinträchtigt sind, die Möglichkeit haben Anlieferungen etc. durchzuführen. Die Zahl der regulären Parkplätze wurde durch die Baumaßnahmen erheblich eingeschränkt.
Von einer 100 % Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt muss ein Verhalten erwartet werden, dass auch die Interessen der Mieterinnen und Mieter berücksichtigt.
Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, die ABG zu veranlassen folgende Maßnahmen umzusetzen bzw. zu prüfen:
1. Die ABG stellt gegenüber dem Abschleppunternehmen klar, dass sich der Auftrag ausschließlich auf die nicht-öffentlichen Straßen der Siedlung bezieht.
2. Die ABG teilt allen Mietern in Absprache mit dem Ordnungsamt mit, welche Straßen nicht-öffentlich sind und damit vom Abschleppauftrag betroffen sind.
3. Die ABG verpflichtet den Abschleppunternehmer das Be- und Entladen im Siedlungsbereich zu tolerieren.
4. Die ABG stellt sicher, dass das Abschleppunternehmen einen erreichbaren Kundenservice einrichtet.
5. Die ABG prüft, ob allen Mietern bzw. den Mietern der aktuell von Umbauarbeiten betroffenen Blocks, während der Bauphase kostenlose Parkplätze im Parkhaus angeboten werden können.
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Nachverdichtung in der Heinrich- Lübke- Siedlung
Nachdem in der letzten Sitzung des Ortsbeirats das Neubauprojekt KT Rödelheim in Praunheim hinter der Ebelfeldschule vorgestellt wurde, stellt sich die Frage, was aus den Plänen der ABG geworden ist, die an dieser und an anderen Stellen in der Heinrich- Lübke- Siedlung Nachverdichtung und Neubauten vorgesehen hatte. Vor diesem Hintergrund möchte der Ortsbeirat wissen:
- Wie sieht die aktuelle Planung der Nachverdichtung in der Heinrich- Lübke- Siedlung aus?
- Gibt es bereits Bauvoranfragen der ABG in Bezug auf neue Wohngebäude in der Heinrich- Lübke- Siedlung?
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Bebauungsplan 696 - Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße - Teilbereich II Ist ein Mischgebiet mit Wohnbereichen möglich?
Der Bebauungsplan 696 sieht für den Bereich nördlich der Heerstraße / Teilbereich II weiterhin ein reines Gewerbegebiet vor. Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum ist in Frankfurt jedoch deutlich höher ais die Nachfrage nach weiteren Gewerbeftächen.
Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, möglichst schon bei der geplanten Sondersitzung zum Thema Gewerbegebiet Heerstraße/ Ortsumfahrung Praunheim etc., die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit im Geltungsbereich des B 696 bzw. in Teilbereichen ein Mischgebiet auszuweisen ?
2. Weiche Vor- bzw. Nachteile hätte eine Ausweisung als Mischgebiet ?
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Regionaltangente West - Steht die "Beerdigung" dieses Projektes bevor?
Nach bisherigen Auskünften müssen die Arbeiten für die Regionaltangente West im Jahr 2013 beginnen, um Bundeszuschüsse für dieses wichtige Projekt zu erhalten.
Bisher ist nicht erkennbar, dass innerhalb dieser Frist mit dem Bau zumindest von Teilstrecken begonnen werden kann.
Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat , möglichst schon bei der geplanten Sondersitzung zum Thema Gewerbegebiet Heerstraße/ Ortsumfahrung Praunheim etc., die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand ?
Welche Chancen sieht der Magistrat für die Realisierung des Gesamtprojekts ?
Werden ggf. zunächst nur Teilstücke der Regionaltangente realisiert und welche sind dies ?
Werden/Wurden alternative Anbindungsrouten, z.B. über die U-Bahn-Strecke Frankfurt-Oberursel, an das Nordwestzentrum geprüft ?
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Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren
Für den achtstreifigen Ausbau der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg erarbeitet die Landesverwaltung Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die Voruntersuchung.
Die Voruntersuchung ergab, dass unabhängig von den Verbreiterungsvarianten unter anderem die Bereiche Praunheim und Kleingartenverein "Nordweststadt" mit erheblichen Zunahmen der Schallimmissionen belastet sein werden.
Für einen Bereich Praunheims würde der Immissionsgrenzwert nachts um mindestens 7 Dezibel, tagsüber um 2 Dezibel überschritten, im Bereich "Kleingartenverein Nordweststadt" würde der Tagesgrenzwert um 10 Dezibel überschritten. Hierbei ist im Besonderen auch das Nordwestkrankenhaus zu berücksichtigen, für das strengere Grenzwerte von 47 Dezibel zugrunde gelegt werden müssen.
In die Untersuchung der zukünftigen Trassenführung werden auch zwei Linienvarianten einbezogen (SO1 und SO2), die eine Verschiebung der BAB 5 in östliche Richtung vorsehen. Dies hätte zur Folge, dass die Autobahn noch näher an die Wohnbebauung heranrücken würde, bzw. eventuell über einen Teil der bisherigen Kleingärten.
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden im Verfahrensablauf bereits dreimal beteiligt und um die Mitteilung von Bedenken und Anregungen gebeten. Der letzte Beteiligungstermin fand am 21. März
2012 statt.
Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 7 die zur Verbreiterung der BAB 5 bislang abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu geben.
im weiteren Verfahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass ein Ausbau der BAB 5 östlich der heutigen Trassenführung unterbleibt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Verbreiterung nur dann zu befürworten, wenn gleichzeitig effektiver Lärmschutz gewährleistet wird.
für die Umsetzung größtmöglicher Lärmschutzmassnahmen für die betroffenen Gebiete (u.a. Praunheim) zu sorgen.
Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschluss- stelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Seite 2
zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Umsetzung von Regionaltangente West haben.
zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Ortsumfahrung Praunheim haben.
zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Umsetzung des Gewerbegebietes Nördliche Heerstrasse (z.B. Anforderungen an Gebäude) haben.
Lärmschutz ist für die Menschen von besonderer Bedeutung. Durch die geplante Erweiterung ist u.a. das Gebiet des Ortsbezirkes 7 besonders betroffen.
Die Lärmbelastungen durch die A 5 sind im Bereich Frankfurt, Ortsbezirk 7, (hier insbesondere Praunheim) schon heute sehr hoch. Bei allen Umsetzungsvarianten übersteigen die hierfür errechneten Lärmwerte die gesetzlichen Grenzwerte, zum Teil sogar erheblich. Ein Heranrücken der Autobahn an Praunheim, bzw. die dortige Wohnbebauung, die Gartengrundstücke und das geplante Gewerbegebiet ist daher auf jeden Fall zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass u.a. das Nordwestkrankenhaus von dem Lärm betroffen ist.
Deshalb sind größtmögliche Lärmschutzmassnahmen durchzuführen.
Die Freiflächen zwischen Praunheim und der A 5 sind sehr gering. Die A 5 verläuft jetzt schon zum Teil in unmittelbarer Nähe. Durch den Bau selbst und notwendige Lärmschutzbauten gehen weitere Flächen verloren. Daher ist ein Ausbau der BAB 5 in östlicher Richtung unbedingt abzulehnen.
Die geplanten Trassenführungen von Regionaltangente West und Ortsumfahrung Praunheim laufen zum Teil parallel zur A5. Hierdurch könnten sich u.a. Auswirkungen auf mögliche Trassenführung und nötige Schallschutzmassnahmen ergeben.
Das geplante Gewerbegebiet Heerstrasse Nord befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe der A5.
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Instandsetzung der Zuwege zum Volkspark Niddatal
Der Ortsbeirat, bittet den Magistrat, die nachfolgend genannten Zuwege zu dem Volkspark Niddatal auszubessern, bzw. zu erneuern:
Zuweg in Hausen von der Autobahnbrücke bis zum ehemaligen Wasserspielplatz
Zuweg beginnend im Schalkwiesenweg
Zuweg von der Straße Am Ellerfeld entlang dem Aldigelände
Alle im Antragstext genannten Zuwege zu dem Volkspark Niddatal sind in einem schlechten Zustand und benötigen dringend eine Instandsetzung. Insbesondere nach Regenfällen sind die Wege nur schwer passierbar.
Bei dem Zuweg zu dem ehemaligen Wasserspielplatz hat auch nach Fertigstellung des neuen Spielgeländes eine Erneuerung des Weges nicht stattgefunden.
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Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Konsequenzen für den Ortsbezirk 7
Der Verkehrslärm der BAB 5 hat im Ortsbezirk 7 Auswirkungen auf die Stadtteile Rödelheim, Westhausen und Praunheim. Im Bereich Praunheim ist seit Jahren ein Erdwall geplant, dessen Realisierung an den Bau des Riederwaldtunnels gekoppelt ist.
Die Landesverwaltung Hessen Mobil für Straßen- und Verkehrsmanagement erarbeitet derzeit die Voruntersuchung für den Ausbau der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg. Ziel der Planung ist eine achtstreifige Fahrbahn mit temporärer Seitenstreifenfreigabe. Die Planfeststellung soll bis zum Jahr 2016 abgeschlossen sein.
Am 21.3.2012 fand hierzu eine Informationsveranstaltung der Träger öffentlicher Belange statt. Leider ist es keinesfalls gesichert, dass durch den Ausbau automatisch die Pflicht zur Errichtung von Lärmschutzanlagen entsteht.
Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Werden die zusätzlichen Fahrspuren an der westlichen oder östlichen Autobahnseite angefügt ?
2. Wie wird sich die Lärmbelastung im Ortsbezirk 7 durch den Ausbau verändern ?
In welchen Bereichen des Ortsbezirks wird der Neubau von Lärmschutzwänden durch den Ausbau verpflichtend und in welchen Bereichen ist dies nicht der Fall ?
Wird der geplante Erdwall dennoch vor der Erweiterung realisiert ?
Was geschieht nach dem Ausbau mit dem Erdwall - wird er z.B. erhöht ?
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Lärmvermeidung am Rödelheimer Bahnhof Benutzung der Standheizungen der Busse der traffiQ Einsatzüberprüfung der Volvo - Busse!
Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der traffiq, folgende Forderungen des Ortsbeirates gegenüber den ausführenden Busunternehmen zu prüfen bzw. umzusetzen:
Die Busfahrer werden verpflichtet, grundsätzlich im Wartebereich der Endhaltestellen ihre Standheizungen zu verwenden. Sollten manche Fahrzeugtypen noch keine Standheizung haben, sind sie entsprechend nachzurüsten.
Es muss nochmal geprüft werden, ob die sich im Einsatz befindlichen Volvo Busse, die gefühlt deutlich lauter sind als andere Fahrzeuge, auf anderen Linien mit weniger lärmempfindlichen Endhaltestellen eingesetzt werden können.
Auf der Arbeitskreissitzung zum Rödelheimer Bahnhof Westseite wurde deutlich, dass die sich im Wartebereich befindenden Busse statt mit Standheizungen lieber mit den Antriebsmotoren geheizt werden, selbst wenn Standheizungen vorhanden sind.
Desweiteren wurde von der traffiq bestätigt, dass die sich im Einsatz befindlichen Volvo-Busse gefühlt lauter sind als andere Modelle.
Es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern entlang der Bushaltestellen am Rödelheimer Bahnhof nicht zuzumuten, dass sie neben den enormen Verkehrsbelastungen des viert wichtigsten Umsteigepunktes der traffiq auch noch vermeidbare Lärmbelastungen ertragen müssen. Hier muss, auch wenn dafür Kosten entstehen, eine Lösung gefunden werden.
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Asphaltierung des "Streetballfeldes" auf der Spielwiese Stichelstraße
Der Magistrat wird gebeten, dass zu dem Basketballkorb gehörende Spielfeld auf der Spielwiese Stichelstrasse in Rödelheim asphaltieren zu lassen.
Die Sportart Streetball hat seit den 1990er Jahren auch in Frankfurt stark an Beliebtheit gewonnen und so wurden in den Folgejahren viele dieser Korbballanlagen im Freien angelegt.
Auf der Spielwiese Stichelstrasse nahe dem Solmspark, befindet sich ein Spielkorb für die Sportart Streetball. Leider wurde dieser damals inmitten der Grünfläche, also ohne Bereitstellung eines adäquaten Bodenbelages, gebaut.
Durch die hohe Beanspruchung des Spielfeldes, ist der gesamte Rasenbelag so beschädigt worden, dass nur noch Erde und Kies als Spielfeld vorhanden sind. Die vorhandenen Löcher und Unebenheiten bergen eine hohe Verletzungsgefahr. Bei stärkerem Regen, ist der Platz für Tage nicht nutzbar, da sich das Wasser zu einer großen Pfütze sammelt. Insgesamt ist die Spielfläche aus Schotter und Erde zum Spielen von Basketball bzw. seiner Abwandlung dem Streetball nicht geeignet.
Der Park wird von vielen Kindern und Jugendlichen besucht und der Ort eignet sich ideal zur sportlichen Betätigung. Wir schlagen vor, die Fläche auszubauen um somit die Parkbesucher zum Sport zu animieren. Streetball wird in der Regel auf Asphalt gespielt, so dass wir davon ausgehen, dass kein sport-spezifischer Belag notwendig ist. Die Fläche sollte ca. 8 x 8 m betragen. Idealerweise würde das Einzeichnen einer Dreierlinie (Radius 6,25 m zum Korb) und einer Freiwurflinie (Abstand 4,2 m zum Korb) als Ergänzung Sinn machen.
Derzeitiger Ist-Zustand auf der Spielwiese Beispiel für die Umsetzung
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Verkehrs/Straßenschildernutzung von Privatinitiativen Ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt?
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten:
Ist die Nutzung von Verkehrsschildermasten zur Anbringung von Schildern durch eine Privatinitiative grundsätzlich erlaubt?
Dem Ortsbeirat liegen Informationen vor, dass eine Privatinitiative mit Billigung des Ordnungsamtes einen Verkehrsschildermast am Ortseingang Rödelheim im Hausener Weg dazu genutzt hat, ein eigenes Schild anzubringen. Nachdem dieses Schild kurzfristig entfernt war, wurde es erneut, offensichtlich jetzt dauerhaft, wieder angebracht. Dies motiviert die Bürgerinitiative dazu, darüber nachzudenken, weitere Verkehrsschildermasten für eigene Zwecke zu nutzen. Die Folgen wären nicht unproblematisch, denn andere Gruppen von Bürgern könnten sich dadurch motiviert fühlen, das gleiche zu tun. Dabei geht es nicht um eine Bewertung des Textes, den dieses Schild trägt. Aber eine Duldung dieser Aktion wäre mit Sicherheit eine Verletzung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.
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Bushaltestelle Eschborner Landstraße zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage
Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff angegeben Bushaltestelle auf ihre Sicherheitssituation, was das Aus-und Einsteigen der Fahrgäste anbelangt, zu überprüfen.
Die im Betreff genannte Bushaltestelle befindet sich zwischen einem Zebrastreifen und einigen Parkplätzen. Außerdem scheint die Eschborner Ldstr. an dieser Stelle zweispurig zu sein. Dies verführt Autofahrer dazu, den haltenden Bus zu überholen, was für Fahrgäste, die den Zebrastreifen nutzen, mitunter gefährlich wird. Die Situation ist für alle Verkehrsteilnehmer insgesamt unübersichtlich. Das Straßenverkehrsamt sollte sich der Sache unbedingt annehmen.
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Bürgerfreundliche Öffnungszeiten des Panoramabades im Sommer
Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, das Panoramabad auch im Sommer um 6.30 Uhr, spätestens aber um 8.00 Uhr, zu öffnen.
Gerade wenn die Tage länger werden und die Sonne früher aufgeht, stehen die Bürgerinnen und Bürger vor verschlossenen Türen und müssen bis 10.00 Uhr warten. Familien mit Kindern ebenso wie Schulen und Kindertagesstätten sowie Berufstätige, die vor ihrer Tätigkeit schwimmen wollen und Seniorinnen und Senioren können nicht verstehen, warum gerade im Sommer diese Regelung getroffen wird.
Dies ist nach Meinung des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar, nicht logisch und keinesfalls kundenorientiert.
Sollten personelle Engpässe (Freibadbesetzung) der Grund für die Maßnahme sein, muss überlegt werden, ob die Aufsicht nicht auch - wie in anderen Bädern - durch Ehrenamtliche (z. B. DLRG) wahrgenommen werden kann.
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Sicherung des Zugangs zum Kleinen Zentrum
Der Ortsbeirat 8 möge beschließen:
Der Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 45 wird von vielen Kindern, Fußgängern mit Kinderwagen oder Rollatoren als Zugang ins Kleine Zentrum genutzt, da sich dort Geschäfte, Kirchen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden. Dieser Zugang ist nicht ausreichend gesichert,. Die Anwohner, die Geschäftseigner sowie die Verantwortlichen der Kirchen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen wünschen sich, dass dieser Zugang gesichert wird, da dort viele Autofahrer die Fußgänger nicht beachten und der Weg zu dem Übergang abschüssig ist.
Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, den Zugang in der Seitenstraße des Praunheimer Wegs in Höhe der Hausnummer 45 zum Kleinen Zentrum so sichern, dass die Gefährdung der Fußgänger beim Zugang zum Kleinen Zentrum minimiert wird.
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Wasch- und Umkleidegelegenheit für Marktbeschicker auf dem Wochenmarkt Karl-Perott-Platz
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass nochmals mit Bewohnern usw. im Bereich (ggf. auch in einem etwas weiteren Bereich) um den Karl-Perott-Platz dahingehend Gespräche aufgenommen werden, dass die Marktbeschicker und deren Mitarbeiter/innen eine in einem Gebäude befindlichen Toilette benutzen können.
Von Mitarbeiterinnen der Marktbeschicker wurde der Wunsch geäußert, eine fest installierte Toilette zu benutzen. Die Toilette wird auch zum Umkleiden, insbesondere in den Wintermonaten benötigt. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei anderen Frankfurter Märkten die Benutzung privater Toiletten durch die städtische Gesellschaft HFM Management für Hafen und Markt mbH vereinbart wurde.
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Solarkataster für Hessen Bereich Ortsbezirk 8
Der Ortsbeirat 8 möge beschließen:
Seit Ende April ist das "Solardach Hessen" online gegangen. Nicht alle Bereiche Frankfurts sind dort erfasst. Dazu gehört auch der Bezirk des Ortsbeirats 8.
Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um Auskunft, wann damit zu rechnen ist, dass auch die Dächer im Ortsbezirk 8 im "Solardach Hessen" erfasst sind.
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Beleuchtung Krautgartenweg
Der Ortsbeirat 8 möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu veranlassen, dass der Krautgartenweg von der Tabakmühle bis zur U-Bahn-Querung beleuchtet wird.
Der Krautgartenweg ist für Fußgänger und Zweiradfahrer die direkte Verbindung zwischen dem Mertonviertel und Niederursel, bzw. Richtung Taunus und wird dementsprechend stark genutzt.
Leider ist der Weg nur bis zur Tabakmühle beleuchtet. Bedingt durch viele Bäume und Sträucher liegt der Bereich von der Tabakmühle bis zur U-Bahn-Querung völlig im Dunkeln.
Dies birgt eine nicht unerhebliche Unfallgefahr, denn Hindernisse jeglicher Art sind nur schlecht, oder garnicht zu sehen.
Eine Weiterführung der Beleuchtung in diesem kurzen Wegabschnitt würde die Sicherheit der Passanten deutlich erhöhen.
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Fahrradständer an der U-Bahn-Station Zeilweg
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass an der U- Station Zeilweg Fahrradständer aufgestellt werden.
Wegen fehlender Fahrradständer werden von den Fahrgästen immer wieder Fahrräder an den Geländern zur Station angekettet. Dabei wird die Benutzung der Zugänge und der Handläufe eingeschränkt.
Ein denkbarer Standort ist in der Straße Zeilweg gegenüber der Bushaltestelle (Fahrtrichtung Dillenburger Straße).
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Feuerwehrzufahrt Kupferhammer 2 - 4
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, folgende Unzulänglichkeiten zu beseitigen:
Zwischen den Grundstücken Kupferhammer 2 und 4 wurde ein Geländestreifen vorgeschrieben als Feuerwehraufstellfläche im Interesse des Brandschutzes für beide benannten und die hinterliegenden Grundstücke.
Es fehlt das amtlich gekennzeichnete Schild "Feuerwehrzufahrt". Zudem sind an der Straße ein Zaun gesetzt, Gebüsch gepflanzt und auf dem Geländestreifen Gegenstände platziert worden.
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Stromnetzausbau - auch im Ortsbezirk 8?
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
1.Gibt es von Seiten der Stromnetzbetreiber Überlegungen oder Pläne, im Frankfurter Nordwesten weitere Stromtrassen überirdisch oder unterirdisch zu verlegen ?
Wenn ja,wo sollen diese Leitungen entlang geführt werden ?
Die jetzt schon, insbesondere entlang der BAB 5, bestehenden Hochspannungsleitungen legen die Vermutung nahe,dass dort über einen weiteren Ausbau nachgedacht werden könnte.
Dieser Bereich ist potentielles Planungsgebiet der Anbindung des Grüngürtels an das Umland. (Speichen und Strahlen in die Region)
Auch deswegen möchte der Ortsbeirat rechtzeitig über Neuentwicklungen in Kenntnis gesetzt werden.
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