Das heutige Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
ist kein Urteil, das die Grundrechte stärkt, sondern diese weiter einschränkt und den Überwachungsstaat ein Stückchen weiter Realität werden lässt. Das Gericht hat in seinem Urteil das Sicherheitsbedürfnis über die persönliche Freiheit des Einzelnen gestellt.
"Das von den Richtern vorgebrachte Argument, dass eine Videoüberwachung die Straßenkriminalität einschränke und eine abschreckende Wirkung habe, widerspricht allen bisher gemachten Erfahrungen. Die Statistiken verzeichnen sogar einen Anstieg der Kriminalität in den Gegenden, die per Video überwacht werden", so Herbert Förster, OB-Kandidat für Frankfurt. Weiter erklärt er: "Wir Piraten werden eine flächendeckende Überwachung öffentlicher Räume in Frankfurt sicher nicht unwidersprochen hinehmen".
Durch das heutige Urteil des BVerwG, welches als wegweisend gilt, ist zu befürchten, dass die Polizeibehörden die Überwachung in den innerstädtischen Bereichen massiv ausbauen werden.
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